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AGB
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen der F7 Media GmbH, Humboldtstraße 67a, 22083 Hamburg, Geschäftsführer Claas Wulff und Joachim Wulff-Nielsen, geschäftsansässig daselbst (im Folgenden: F7) und dem Kunden wie auch deren Rechtsnachfolger.
§ 1 Geltungsbereich
- F7 erbringt Dienste, Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
§ 2 Vertrag / Vertragsleistung
- Die Präsentation der Dienstleistungen insbesondere im Internet stellt noch kein bindendes Angebot von F7 dar.
- Der Vertrag zwischen F7 und dem Kunden über die Nutzung von F7-Diensten kommt durch den verbindlichen Auftrag des Kunden und der anschließenden schriftlichen Bestätigung durch F7 zustande, wobei F7 die Bestätigung durch eine erste Erfüllungshandlung oder Lastschriftabbuchung oder Rechnungslegung ersetzen kann.
- F7 behält sich im Einzelfall das Recht vor, Kundenanträge abzulehnen. Kundenanträge können insbesondere abgelehnt werden, sofern der Kunde als kreditunwürdig bekannt ist.
- Soweit Bestell- oder Auftragsformulare verwendet werden, gelten diese als Bestandteil des Vertrages.
- F7 kann den Vertragsabschluss von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen.
- F7 behält sich das Recht vor, von ihr angebotene kostenlose Dienste und Leistungen wieder einzustellen. F7 wird den Kunden im Falle der Einstellung eines kostenlosen Dienstes hierüber innerhalb einer angemessenen Frist vor der Einstellung informieren.
- Gegenstand und Umfang der Leistungen von F7 ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, dem Bestellformular oder dem Produktblatt.
§ 3 Allgemeine Leistungsinhalte
- F7 erbringt seine Leistungen nach dem anerkannten und üblichen Stand der Technik.
- Art und Umfang der von F7 vertraglich zu erbringenden Leistungen sowie die an F7 zu zahlende Vergütung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und der Auftragsbestätigung sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Vereinbarungen der Vertragsparteien.
§ 4 Verfügbarkeit der Dienste / Ausfall / Wartungsarbeiten
- F7 unterhält für seinen Dienst ein ständig überwachtes Server-System. Bei ordnungsgemäß laufendem System ist eine jederzeitige Nutzung der Dienste von F7 gewährleistet. F7 gewährleistet insoweit eine Verfügbarkeit seiner Dienste von 99 % im Jahresdurchschnitt. Ausgenommen ist die Nichterreichbarkeit der F7-Dienste, die durch höhere Gewalt oder technisch bedingt verursacht wurde und nicht im Einflussbereich von F7 liegt.
- Im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit und Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen, behält sich F7 das Recht vor, seine Leistung temporär zu beschränken. F7 verpflichtet sich dazu, Leistungsbeschränkungen nur bei einer Zumutbarkeit für den Partner und die Nutzer unter Berücksichtigung der entsprechenden Interessen vorzunehmen.
- Handelt es sich bei dem Kunden um einen Colocation-Kunden, ist F7 berechtigt, ohne Zustimmung des Kunden den Standort zu wechseln (z.B. andere Fläche oder anderes Rack). Der Wechsel wird dem Kunden mit einer Frist von 4 Wochen vorab angekündigt.
- F7 behält sich vor, seinen Service insoweit zu ändern oder zu erweitern, wie dies zur Verbesserung notwendig und/oder die technische Weiterentwicklung dies ermöglicht und/oder erfordert. F7 verpflichtet sich dazu, solche Änderungen nur bei einer Zumutbarkeit für den Kunden und einer Berücksichtigung der Interessen des Kunden und weiterer Informationsanbieter vorzunehmen.
- Bei einem Systemausfall, der weder auf vorsätzliches noch grob fahrlässiges Verhalten von F7, seinen Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen beruht, ist der Schadensersatzanspruch der Höhe nach beschränkt. Die Höhe der Haftung beschränkt sich bei einem Systemausfall für jedes Produkt auf zwei jeweils insgesamt geleistete monatliche Entgelte, höchstens aber auf den jeweiligen Vertragswert für ein Jahr. In jedem Fall ist die Gesamthaftung je Kunde und Schadensfall auf 5.000,00 € beschränkt.
§ 5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
- Bei der Anmeldung hat der Kunde seine Kenndaten (Name, Anschrift, Bankverbindung etc.) wahrheitsgemäß mitzuteilen. Änderungen sind F7 unverzüglich zu melden.
- Der Kunde ist verpflichtet, F7 unverzüglich darüber zu informieren, wenn sich die Inanspruchnahme der Dienste von F7 derart verändert, dass der Kunde in eine andere Tarifstufe gelangt und hierdurch veränderte Kosten entstehen.
- Der Kunde ist verpflichtet, seine persönlichen Passwörter und Login-Kennungen vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
- Dritte dürfen weder direkt noch indirekt die Dienste von F7 anstelle des Kunden nutzen, es sei denn, dass der Dritte im Geschäftsbetrieb des Kunden beschäftigt oder Angehöriger einer dauerhaften häuslichen Lebensgemeinschaft ist. Bei unberechtigter Nutzung durch dritte Personen haftet der Kunde für einen eventuellen Missbrauch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er F7 schriftlich oder telefonisch zur Sperrung aufgefordert hat außer der Kunde hat den Missbrauch nicht zu vertreten.
- Einem gewerblichen Kunden ist es untersagt, bei der Nutzung der Dienste von F7 vorzugeben, als Privatperson zu handeln.
- Dem Kunden ist es untersagt, bei der Inanspruchnahme der Dienste von F7, die Rechte Dritter zu verletzen oder Dritte sonst zu belästigen. Der Missbrauch oder die Vornahme rechtswidriger Handlungen ist untersagt. Der Kunde ist verpflichtet, die Nutzung der Dienste von F7 mit der größtmöglichen Sorgfalt durchzuführen. Der Kunde hat auch im Übrigen die Erfüllung gesetzlicher Voraussetzungen und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme am F7-Netz erforderlich sein sollten.
- Der Kunde trägt die Verantwortung für sein über F7 veröffentlichtes und versendetes Material. Der Kunde ist verpflichtet, hiervon Sicherungskopien anzufertigen und die auf seinen Internetseiten veröffentlichten Inhalte als eigene zu kennzeichnen.
- Der Kunde hat seine eigenen Internetseiten mit einen ordnungsgemäßen Impressum im Sinne des TDG oder des MDStV zu versehen, sofern er einen Teledienst oder Mediendienst betreibt.
- Es ist dem Kunden untersagt, solche Materialen zu veröffentlichen oder zu versenden, die gegen geltendes Recht insbesondere dem Urheberrecht und dem Strafrecht verstoßen oder sonst wie sittenwidrig sind. Gleichfalls ist es dem Kunden untersagt, auf rechtsverletzende oder sittenwidrige Materialien und Inhalte im Sinne des Satz 1 etwa durch einen Link zu verweisen. Insbesondere ist es verboten die folgenden Inhalte und Materialien zu verwenden, zu verbreiten, zu veröffentlichen oder sonst wie zugänglich zu machen: illegal gewaltverherrlichendes, volksverhetzendes, rassistisches Material und Inhalte, Propagandamittel, Kennzeichen verfassungswidriger Parteien oder ihrer Ersatzorganisationen oder Anleitungen zu Straftaten, pornographischer Materialien oder Inhalte, die Gegenstand des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen oder sexueller Handlungen mit Tieren sind.
- Es ist dem Kunden verboten, E-Mails an Dritte zu versenden, die in einen solchen Versand nicht eingewilligt haben. Eine Ausnahme gilt für den Versand im Rahmen eines bestehenden Kundenverhältnisses, sofern die übrigen rechtlichen Anforderungen hierbei ordnungsgemäß beachtet werden. Vorgenanntes gilt auch für das Versenden von E-Mails, insbesondere Massen-E-Mails in Chats und Internet-Foren.
- Der Kunde hat sicherzustellen, dass durch die eigene Präsenz (inklusive aller Programme, Datenbanken, etc.) keine Präsenzen oder Angebote anderer Kunden wie auch die Leistungsfähigkeit des Servers von F7 beeinträchtigt werden und die Serverstabilität, Serverperformance oder Serververfügbarkeit in irgendeiner Weise beeinträchtigt wird. Insbesondere ist ein Missbrauch der Dienste von F7 untersagt.
- Der Kunde verpflichtet sich, F7 Störungen, Mängel und Schäden am System unverzüglich zu melden und alle Maßnahmen zu ergreifen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen.
- Der Kunde ist verpflichtet, F7 unverzüglich schriftlich zu informieren, sobald gegen ihn Ansprüche wegen der Verletzung der Rechte Dritter im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste von F7 geltend gemacht werden.
§ 6 Schadensersatz
- Der Kunde hat F7 jene Kosten zu erstatten, die für die Überprüfung, Feststellung und Behebung solcher Störungen, Mängel und Schäden entstehen, die der Kunde zu vertreten hat.
- Der Kunde hat F7 die sachlichen und personellen Aufwendungen wie auch die übrigen Auslagen zu ersetzen, die F7 durch eine schuldhafte Pflichtverletzung im Sinne des § 5 wie auch bei sonstiger schuldhafter, vertraglicher Zuwiderhandlung oder schuldhaften Verhalten entstehen.
- Der Kunde haftet ferner für alle Schäden, die F7 durch eine schuldhafte Pflichtverletzung im Sinne des § 5 oder durch sonstige missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der F7-Dienste entstehen oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen Obliegenheiten schuldhaft nicht ordnungsgemäß nachkommt.
§ 7 Ausfall / Wartungsarbeiten
- F7 unterhält für den Internetzugang und die Internetpräsenzen ein ständig überwachtes Server-System. Dem Kunden wird bei ordnungsgemäß laufendem System der jederzeitige Zugang zu den für ihn bestimmten Bereichen ermöglicht.
- Im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit und Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen, behält sich F7 das Recht vor, seine Leistung temporär zu beschränken. F7 verpflichtet sich dazu, Leistungsbeschränkungen nur bei einer Zumutbarkeit für den Kunden und einer Berücksichtigung der Interessen des Kunden wie auch weiterer Informationsanbieter vorzunehmen.
- Voraussehbare notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten oder technische Änderungen werden dem Kunden innerhalb eines angemessenen Zeitraums vor der Betriebsunterbrechung angekündigt.
§ 8 Widerrufsrecht
- Der Kunde kann, sofern er Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: F7 Media GmbH, Humboldtstraße 67a, 22083 Hamburg, oder per E-Mail an: info@f7.de oder per Fax an: 040 – 23 84 000 30. Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn F7 mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Kunde diese selbst veranlasst hat (z. B. Beantragung einer Domain, Nutzung der Dienste etc.).
- Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde die von F7 empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er F7 insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen hat der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach Absendung seiner Widerrufserklärung zu erfüllen.
§ 9 Zahlungsbedingungen / Zahlungsverzug
- F7 stellt dem Kunden die im jeweiligen Vertrag nebst Anlage(n) vereinbarten Leistungen zu den in der/den entsprechenden Anlage(n) genannten Tarifen bzw. Gebühren und Konditionen in Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt quartalsweise, sofern nicht anders vereinbart.
- Alle vereinbarten Preise sind, sofern nicht schriftlich etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde, je nach gewähltem Tarif, vierteljährig oder monatlich nach Rechnungsstellung fällig und zu entrichten. In Anspruch genommene Leistungen, die keinen vollen Abrechnungszeitraum erfassen, werden nach Kalendertagen abgerechnet. Sonstige Entgelte, insbesondere verbrauchsabhängige, variable Entgelte sind nach Erbringung
der Leistung zu zahlen und werden mit dem Zugang der Rechnung fällig. - F7 wird dem Kunden die entsprechenden Nutzungsnachweise in geeigneter Form und - soweit verfügbar - in elektronischer Form zukommen lassen.
- F7 ist berechtigt, fällige Rechnungsbeträge und fällige wiederkehrende Beträge vom Konto des Kunden im Rahmen eines Lastschriftverfahrens einzuziehen.
- Im Rahmen der Teilnahme am Lastschriftverfahren, muss der Rechnungsbetrag spätestens am vierzehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. Bei Verzögerung ist F7 berechtigt, eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu erheben, sofern der Kunde die Verzögerung zu vertreten hat.
- Im Rahmen des Lastschriftverfahrens hat der Kunde für hinreichende Deckung des mitgeteilten Kontos zu sorgen und dem Betreiber eine Änderung seiner vertragswesentlichen persönlichen Daten (Name, Anschrift, Email-Adresse, Bankverbindung) unverzüglich mitzuteilen. Dem Kunden ist bekannt, dass die Angabe einer ausländischen Anschrift oder einer Postfach-Adresse nicht ausreichend ist. Wird eine Lastschrift von F7 durch die Bank des Kunden zurückgewiesen (Lastschriftrückgabe) oder der Abbuchung widersprochen, ist F7 berechtigt, dem Kunden die hierdurch entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen und eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu verlangen. Der Kunde bleibt verpflichtet, die Entgelte zu zahlen. Die Frist zur Vorabankündigung (Pre-Notification) im Lastschriftverfahren wird auf 3 Tage verkürzt.
- Preise auf der Rechnung sind stets, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes ausgewiesen ist, Kundenpreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Bei Zahlungsverzug des Kunden ist jener verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz an F7 zu leisten, wenn er Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, beträgt der Verzugszinssatz 8% über dem Basiszinssatz.
- Unabhängig von Absatz 8 bleibt es F7 unbenommen, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen.
- Bei Zahlungsverzug des Kunden in Höhe von mindestens 75,00 € kann F7 den Anschluss nach näherer Maßgabe von § 19 TKV sperren, sofern eine geleistete Sicherheit verbraucht ist. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatliche Grundgebühr zu zahlen, soweit eine solche vereinbart ist. F7 wird dem Kunden zwei Wochen vor einer Sperrung des Anschlusses eine Mahnung zuschicken, in der die Sperrung angekündigt und auf die Möglichkeit gerichtlichen Rechtsschutzes hingewiesen wird. Eine Sperre ohne Ankündigung und Wartefrist ist nach den in § 19 Absatz 2 TKV genannten Fällen insbesondere dann möglich, wenn das Entgeltaufkommen in sehr hohem Maße ansteigt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Kunde bei einer späteren Durchführung der Sperre die in der Zwischenzeit erbrachten Leistungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig bezahlen wird und geleistete Sicherheiten verbraucht sind und die Sperre nicht unverhältnismäßig ist. F7 wird die Sperre im Rahmen der technischen Möglichkeiten auf den betroffenen Dienst beschränken und unverzüglich aufheben, sobald die Gründe für ihre Durchführung entfallen sind. Die Vollsperrung eines allgemeinen Netzzugangs wird erst nach Durchführung einer mindestens einwöchigen Abgangssperre erfolgen. Für die Sperrung des Anschlusses und gegebenenfalls für den Wiederanschluss werden die in der Preisliste ausgewiesenen Entgelte erhoben.
- Einwendungen gegen die Ermittlung und Abrechnung der Vergütung sind schriftlich bei F7 zu erheben.
- Sofern es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt, ist die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts gegen Forderungen von F7 nur gestattet, wenn die Forderung des Kunden von F7nicht bestritten wird oder sie rechtskräftig festgestellt ist. Diesem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem abgeschlossenen Vertrag zu.
- In Anspruch genommene Leistungen, die keinen vollen Abrechnungszeitraum erfassen, werden nach Kalendertagen abgerechnet.
- F7 stellt seine Rechnungen grundsätzlich nur in elektronischer Form aus, es sei denn, es wurde etwas anderes im Einzelfall vereinbart
§ 10 Preisänderungen
- F7 behält sich insbesondere im Hinblick auf Veränderungen der Marktlage und/oder Tarifstruktur vor, die vom Kunden zu zahlenden Entgelte zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraumes zu ändern, insbesondere zu erhöhen. Die Änderung teilt F7 dem Kunden innerhalb eines angemessenen Zeitraums vor der Änderung durch E-Mail oder Brief mit. Der Kunde kann binnen 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Ankündigung der Erhöhung der Erhöhung schriftlich widersprechen. Widerspricht der Kunde der Erhöhung, ist F7 berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Zum Zeitpunkt der Bestellung bekannte Änderungen von Entgelten sind nicht mitteilungspflichtig und begründen kein außerordentliches Kündigungsrecht des Kunden.
- Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und wurde zwischen den Parteien ein Strompreis vereinbart, so gilt Nachfolgendes: Der Strompreis hat nur so lange Bestand, bis dieser durch den Stromanbieter oder durch andere Gründe (z.B. gesetzliche Abgaben) nicht erhöht wird. In einem solchen Fall erhöht sich der Strompreis entsprechend.
§ 11 Höhere Gewalt / Leistungsverzögerung
- Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die F7 die Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste der deutschen Bundespost, Telekom usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von F7 oder deren Unterlieferanten oder Unterauftragnehmern eintreten - hat F7 nicht zu vertreten. Sie berechtigen F7, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
- Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, unter Abwägung der Interessen des Kunden und denen von F7 über einen unzumutbaren Zeitraum an, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren, die auf eine Vorbestellung verkehrsabhängiger Leistungen (Kontingente) zurückgehen, ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn
- der Kunde aus Gründen, die dieser nicht selbst zu vertreten hat, nicht mehr auf die F7-Infrastruktur zugreifen und dadurch die in dem Vertrag verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann,
- die Nutzung der Dienste von F7 aus Gründen, die der Kunde nicht selbst zu vertreten hat, insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in dem Vertrag verzeichneten Dienste unmöglich wird, oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.
§ 12 Haftungsausschluss und Haftungsfreistellung
- Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet F7 lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch F7, seiner Mitarbeiter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie aus der Vornahme von unerlaubten Handlungen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
- Die Haftung ist gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen außer bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von F7, seiner Mitarbeiter oder seiner Erfüllungsgehilfen auf die bei Vertragsschluss typischer Weise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn.
- Die Haftung ist gegenüber Verbrauchern außer bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten, der Verletzung einer Kardinalspflicht oder Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit durch F7, seiner Mitarbeiter oder seiner Erfüllungsgehilfen auf die bei Vertragsschluss typischer Weise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn.
- Für Schäden, gleich welcher Art, die durch Datenverluste auf den Servern entstehen, haftet F7 nicht außer im Falle eines grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Verschuldens von F7, seinen Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen. Gespeicherte Inhalte des Kunden sind für F7 fremde Informationen im Sinne von § 11 Teledienstgesetz.
- Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
- Der Kunde als Unternehmer stellt F7 für den Fall seines Verstoßes gegen eine der in § 5 Absätze 6 bis 11 geregelten Pflichten oder eines sonstigen Verstoßes des Kunden gegen geltendes Recht ab dem Zeitpunkt der ersten Aufforderung durch den Dritten vollumfänglich von einer Inanspruchnahme durch den Dritten frei. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde insoweit, sämtliche Kosten, insbesondere Anwalts-, Gerichts-, Verfahrens- und Schadensersatzkosten zu übernehmen, die F7 in diesem Zusammenhang entstehen.
§ 13 Kündigung
- Die Laufzeit der Verträge richtet sich nach den jeweils angegebenen Zeiträumen.
- Die Verträge verlängern sich – vorbehaltlich einer anderweitigen Abrede - stillschweigend jeweils um ein Jahr, sofern nicht eine der Parteien den Vertrag spätestens vier Wochen vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit kündigt. Ein befristeter Vertrag über mindestens drei Monate ist frühestens zum Ablauf der drei Monatsfrist mit einer Frist von vier Wochen zum Vertragsende kündbar. Vierteljahresverträge verlängern sich stillschweigend um ein weiteres viertel Jahr, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt wurden. Ein befristeter Vertrag über mindestens sechs Monate ist frühestens zum Ablauf der sechs Monatsfrist mit einer Frist von vier Wochen zum Vertragsende kündbar. Halbjahresverträge verlängern sich stillschweigend um ein weiteres halbes Jahr, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt wurden. Ein befristeter Vertrag über mindestens einen Monat ist frühestens zum Ablauf der Monatsfrist mit einer Frist von vier Wochen zum Vertragsende kündbar. Monatsverträge verlängern sich stillschweigend um einen weiteren Monat, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt wurden.
- Bei vorzeitiger Kündigung eines Vertrages mit Mindestlaufzeit oder eines Jahresabonnements besteht kein Anspruch auf Rückerstattung im Voraus bezahlter Beträge, außer der Kunde hat den Vertrag aus einem wichtigen Grund außerordentlich gekündigt.
- Die Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Eine Kündigung per einfacher E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur ist nicht möglich.
§ 14 Sperrung / Außerordentliche Kündigung
- Unabhängig von den Kündigungsgründen in § 13 behält sich F7 das Recht der Sperrung und Kündigung aus einem wichtigen Grund vor. F7 behält sich insbesondere vor, den Zugang des Kunden ohne Einhaltung einer Frist zu sperren, wenn der Kunde gegen den Grundvertrag, diese AGB, insbesondere gegen die in § 5 genannten Pflichten oder gegen sonstiges geltendes Recht verstößt, oder sonst ein wichtiger Grund vorliegt und der Kunde die entsprechende Pflichtverletzung auf eine entsprechende Abmahnung von F7 nicht unverzüglich beseitigt.
- Wird ein Vertrag, dessen Mindestvertragslaufzeit noch nicht erreicht wurde, von F7 aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung gekündigt, ist der Kunde weiterhin zur Zahlung verpflichtet. Der zu zahlende Betrag beläuft sich auf 50% der Monatsgrundgebühr, welcher dem entstanden Vertragsschaden von F7 durch das vertragswidrige Verhalten des Kunden entspricht. Die Verpflichtung endet mit dem erreichen der Mindestvertragslaufzeit des Vertrages. F7 behält sich im Einzelfall vor, einen höheren Schaden zu beweisen und geltend zu machen.
§ 15 Datenschutzklausel
- Hinsichtlich des Datenschutzes gelten die Datenschutz-Informationen von F7.
§ 16 Domains
- Bei der Registrierung von Domains wird F7 zwischen der DENIC e.G. bzw. einer anderen Vergabestelle für Domains und dem Kunden lediglich als Vermittler tätig. Die Domains werden auf den Namen des Kunden registriert.
- F7 stellt dem Kunden die von ihm beantragten Domain-Namen gemäß den Vergaberichtlinien der jeweils zuständigen Domain Vergabestele bereit. Für die Zuteilung einer Domain übernimmt F7 keine Gewähr, da die Zuweisung von der Verfügbarkeit des Domain-Namens unter der jeweiligen Top Level Domain abhängt. F7 übernimmt ebenfalls keine Gewähr für die Bestandsdauer der Domain.
- Es wird ferner darauf hingewiesen, dass für die vom Kunden gewünschte Domain keine Gewähr dafür übernommen werden kann, dass diese frei von Rechten Dritter ist. Der Kunde hat vor Registrierung selbst eine eventuelle Kollision mit Markenrechten Dritter zu überprüfen (z.B. durch Abfrage der Register beim Deutschen Patent- und Markenamt und den IHK oder über einen gewerblichen Recherchedienst). F7 haftet daher nicht für die Inhalte der Domains und für deren Freiheit von Rechten Dritter. Das gilt auch für Subdomains.
- Der Kunde erklärt ausdrücklich bei der Beauftragung der Domainregistrierung durch F7, dass die gewünschte Domain nicht die Rechte etwaiger Dritter verletzt.
- Wenn ein Dritter die Löschung bzw. die Aufgabe einer Domain oder Subdomain verlangt, weil sie dessen oder anderer Rechte verletzt, ist F7 von dem Kunden unverzüglich zu benachrichtigen. F7 ist in diesem Fall im Namen des Kunden zur Aufgabe der Domain oder Subdomain bzw. zur ganz oder teilweisen Sperrung der Abrufe der Domain oder Subdomain bis zur Klärung der Vorwürfe berechtigt, wenn der Dritte dies von F7 verlangt und der Kunde keine Prozesskostensicherheit für mindestens zwei gerichtliche Instanzen stellt.
- Der Kunde stellt F7 von Ansprüchen und Kosten Dritter aus unzulässiger oder rechtswidriger Verwendung einer Domain oder Subdomain ab dem Zeitpunkt der ersten Aufforderung durch den Dritten frei. Auf die Regelung des § 12 Absatz 6 wird ausdrücklich Bezug genommen.
- Soweit die Domain-Vergabestellen die Kosten für die Registrierung oder andere Leistungen erhöhen, ist F7 zur Anpassung der dem Kunden berechneten Entgelte ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung der Vergabestellen berechtigt. F7 verpflichtet sich, den Kunden unverzüglich nach Kenntniserlangung von einer Kostenerhöhung hierüber zu informieren.
- Während der Laufzeit des Vertrages betreut F7 die Domainnamen des Kunden auf der Grundlage der Vorgaben der Domain Vergabestellen. Änderungen der Vorgaben werden automatisch Gegenstand der Leistung von F7 und gelten als mit dem Kunden vereinbart.
- Der Kunde wirkt bei der Registrierung, Änderung und Ummeldung einer Domain soweit erforderlich mit.
§ 17 Anwendbares Recht / Erfüllungsort / Gerichtsstand
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
- Erfüllungsort ist der Sitz von F7.
- Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt hat oder seinen Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Gerichtsstand für die sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten der Sitz von F7
§ 18 Schlussbestimmungen
- F7 ist zu einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu jeder Zeit berechtigt. F7 wird Änderungen mit einer angemessenen Frist ankündigen. Der Kunde hat das Recht, der Änderung zu widersprechen. Widerspricht er den geänderten Bedingungen nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe, so werden diese Vertragsbestandteil, sofern F7 den Kunden auf die Folgen der Nichteinlegung des Widerspruchs ausdrücklich mit Ankündigung der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen hat. Im Falle des Widerspruchs ist F7 berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, in dem die geänderten oder ergänzenden Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.